Bulgarien
Mit zehn Prozent Ertrags- und Einkommensteuer (FlatTax) hat Bulgarien neben Zypern die geringsten Steuern in der EU.
Bulgarien ist seit dem 1. Januar 2007 Mitglied der Europ?schen Union und seit 2004 Mitglied der NATO. Weiter ist Bulgarien unter anderem Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), des Kooperationsrates f?r S?dosteuropa (SEECP) und der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (BSEC).
1. Bulgarien als EU-Steueroase
Da Bulgarien Mitglied der EU ist, gilt die EU-Niederlassungsfreiheit und die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, mithin sind die Urteile des Europ?schen Gerichtshofes anwendbar. Daneben unterh?t Bulgarien mit fast allen Industriel?dern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), so auch mit Deutschland.
2. Die EU-Niederlassungsfreiheit
Die EU-Niederlassungsfreiheit erlaubt die gezielte Ausnutzung des Steuergef?les durch Gr?ndung von EU-Auslandsgesellschaften. Erforderlich ist jedoch, dass es sich nicht lediglich um eine reine Briefkastenfirma handelt. Im ?rigen sind auch in Deutschland bekannte Schritte zur Gr?ndung eines Unternehmens zu ber?cksichtigen: Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Bilanz, Anmeldung bei Sozialversicherungstr?ern, Firmensitz, Bestellung eines Gesch?tsf?hrers und so weiter.
3. Auswirkungen des deutschen Steuerrechts
Vorsicht ist geboten, soweit man durch Gr?ndung einer bulgarischen Firma Steuern in Deutschland lediglich einsparen m?chte: Hier gilt es die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach ?? 7-14 des Gesetzes ?ber die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) zu ber?cksichtigen.
- Verbundene Unternehmen
Im Rahmen der internationalen Steuergestaltung bei verbundenen Unternehmen ist immer dann Vorsicht geboten, wenn eine deutsche, nat?rliche oder juristische Person einen beherrschenden Einfluss auf die ausl?dische Firma hat. Das deutsche Au?nsteuergesetz regelt in ? 8 AStG, eine Besteuerung beim deutschen Anteilseigner (mit Einkommenssteuer und keine Abgeltungssteuer, sofern nat?rliche Person), soweit dieser einen beherrschenden Einfluss auf die (bulgarische) Auslandsgesellschaft aus?bt. Das ist unter anderem der Fall, wenn es sich um den Mehrheitseigner handelt, der ?ber 50 Prozent der Anteile h?t sowie die Auslandsgesellschaft nur passive Eink?nfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft einem Niedrigsteuergebiet zu zu ordnen ist (unter 25 Prozent Ertragssteuer). Bulgarien f?lt mit seinen 10 Prozent Ertragssteuern folglich unter diese steuerliche Regelung. Diese fiktive Aussch?ttungsbesteuerung bedeutet, dass unter Umst?den auch beim deutschen Anteilseigner besteuert wird.
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung ist wenig EU-konform und daher im Grunde rechtswidrig, jedoch ist diesbez?glich noch einiges umstritten. Im Zweifel muss zumindest nachgewiesen werden, dass in Bulgarien ein qualifizierter Gesch?tsbetrieb tats?hlich installiert ist. Zu diesem Zweck kann das deutsche Finanzamt beispielsweise eine Ans?sigkeitsbescheinigung verlangen.
- Beispiele f?r Beteiligungsverh?tnisse und zu ber?cksichtigende Auswirkungen
F?r den Fall, dass die Betriebsst?te in Bulgarien ist und eine deutsche, nat?rliche Person mehrheitlich die Anteile h?t: Die bulgarische OOD ist mit zehn Prozent K?rperschaftssteuer belastet. ? 8 AStG hat auch bei passiven Eink?nften keinen Anwendungsbereich. Werden die Dividenden nach Deutschland ausgesch?ttet, so ergibt sich folgendes Bild: F?nf Prozent Quellensteuer in Bulgarien, in Deutschland besteht die Wahl zwischen einer 25prozentigen Abgeltungssteuer oder das Hineinoptieren ins Teileink?nfteverfahren. Wenn das Teileink?nfteverfahren gew?lt wird, darf die bulgarische Quellensteuer angerechnet werden.
F?r den Fall, dass die Betriebsst?te in Bulgarien ist und eine deutsche, juristische Person mehrheitlich die Anteile h?t: Die bulgarische OOD wird mit zehn Prozent K?rperschaftssteuer belastet. ? 8 AStG kommt bei passiven Eink?nften nicht zur Anwendung. Werden die Dividenden nach Deutschland ausgesch?ttet, so vereinnahmt die deutsche Kapitalgesellschaft die Dividenden steuerfrei. Jedoch verbleibt es bei f?nf Prozent K?rperschaftssteuervorbehalt. Eine weitergehende Besteuerung erfolgt, wenn an den deutschen Anteilseigner der deutschen Kapitalgesellschaft ausgesch?ttet wird, sofern dieser eine nat?rliche Person ist. Ist dies der Fall besteht die Wahloption zwischen einer 25prozentigen Abgeltungssteuer oder einem Hineinoptieren ins Teileink?nfteverfahren.
Fazit: Bulgarien bietet steuerlich g?nstige M?glichkeiten sein Unternehmen am Markt zu platzieren. Wer jedoch lediglich versucht mittels einer Briefkastenfirma die Besteuerung durch das deutsche Finanzamt zu umgehen, muss aufpassen nicht in die eigene Falle zu laufen.
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